Die Lebensversicherung mit Schutz bei schwerer Krankheit
Die klassische Er- und Ablebensversicherung
Die 3-Phasen-Pensionsvorsorge
Die Ablebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme.
Die Absicherung gegen ein finanzielles Risiko.
Der vorläufige Sofortschutz für Ihre Sicherheit.
Individuelle Pensionsvarianten und Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Pensionsbezug.
Die Vorsorgevariante für die letzten Berufsjahre vor Pensionsantritt.
Die ideale Ergänzung zu Ihrer Er- und Ablebensversicherung.
Die rechtzeitige Vorsorge für den Fall der Fälle.
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In Österreich passieren jährlich 800.000 Unfälle, davon 50.000 mit dauernder Invalidität von 20 % und mehr. Jedes 16. Unfallopfer bleibt versehrt.
75 % aller Unfälle passieren in der Freizeit und sind daher nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt! 1/3 aller Unfallopfer sind finanziell nicht abgesichert! Daher ist es wichtig, auch für diesen Fall rechtzeitig vorzusorgen! Mit einer geringen Prämie von 0,10 % (UI50P) bzw. von 0,15 % (UT, UI) der Versicherungssumme pro Jahr sind Sie dabei!
Bei Ableben der versicherten Person durch Unfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer wird neben der Leistung aus der Hauptversicherung auch die Zusatzversicherungssumme (in der Höhe der Hauptversicherungssumme) fällig.
Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Absicherung gegen Unfalltod insbesondere für Personen, die bei der Arbeit und/oder in der Freizeit einem erhöhten Unfalltodrisiko ausgesetzt sind.
Die Unfalltod-Zusatzversicherung kann bei allen Er- und Ablebenstarifen mit laufender Prämienzahlung und bei Risikoversicherungen eingeschlossen werden.
Unfalltod-Zusatzversicherung
Details
Tarifbezeichnung
UT, UT2
Fälligkeit der Versicherungssumme:
Zweck der Versicherung:
Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen im Falle eines Unfalltodes
Mindestbeitrittsalter:
15 Jahre
Höchstendalter:
75 Jahre
Mindestversicherungssumme:
analog Hauptversicherung
Höchstversicherungssumme:
Prämie:
1,5 ‰ der Versicherungssumme je versicherter Person (für 2 Personen 3 ‰) zzgl. Versicherungssteuer
Stückkostenzuschlag:
keiner
Versicherungssteuer:
4 % der Prämie
Unterjährigkeitszuschlag:
Wie kann ich meine Lebensversicherung für den Fall einer dauernden Invalidität absichern? Übernimmt die HYPO-Versicherung für mich die weitere Prämienzahlung?
Prämienbefreiung ab 50 % Dauerinvalidität
Stellen Sie sich nachfolgende Situationen vor, in denen Sie mittels entsprechender Lebensversicherung bereits sehr vorausschauend für Ihre Zukunft vorgesorgt haben.
Beispiel 1: Sie haben mit einer Lebensversicherung vorgesorgt, um Ihre Familie abzusichern. Außerdem wollen Sie am Ende der Laufzeit mit der zu erwartenden Erlebensleistung Ihren endfälligen Kredit abdecken.
Beispiel 2: Das Kapital aus Ihrer Lebensversicherung mit Fixtermin soll Ihrem Kind mit Erreichen des 18. Lebensjahres dessen Studium ermöglichen.
Beispiel 3: Mit Ihrer Pensionsversicherung sorgen Sie für Ihre Zusatzpension vor.
Und nun passiert etwas, womit niemand rechnen will. Ein plötzlicher Unfall macht Sie auf einen Schlag zu über 50 % dauernd invalid. Was machen Sie nun aber mit Ihrer Lebens- oder Pensionsversicherung? Wollen oder können Sie sich die Prämien dafür noch leisten, um Ihre Zukunftsvorsorge aufrechtzuerhalten?
Mit dem Tarif UI50P haben Sie bestmöglich vorgesorgt! Wie?
Mit der UI50P-Zusatzversicherung übernehmen wir für Sie die weitere Prämienzahlung. Ihr Vertrag läuft für Sie unverändert weiter und Sie können beruhigt Ihren Kredit abdecken, Ihrem Kind das Studium finanzieren bzw. in Ruhe Ihre Zusatzpension der HYPO-Versicherung genießen.
Was das kostet? Nur einen kleinen Mehrbetrag, der je nach Höhe der Hauptversicherung berechnet wird.
Und das Beste: Sie können diesen Tarif nicht nur AB SOFORT bei jeder neuen Kapitallebensversicherung mitbeantragen, sondern auch bei Ihrem bestehenden Versicherungsvertrag einschließen. Damit sichern Sie Ihre Zukunftsvorsorge noch besser ab!
Unfallzusatzversicherung mit Prämienbefreiung ab 50% dauernder Invalidität
UI50P
Prämienbefreiung für die Hauptversicherung ab dem der Dauerinvalidität von mindestens 50 % folgendem Versicherungsjahr
Absicherung der Hauptversicherung für den Unfallinvaliditätsfall
1 ‰ der prämienpflichtigen Hauptversicherungssumme zzgl. Versicherungssteuer
1,5 % der Prämie bei 1/2-jährl. Zahlung 2 % der Prämie bei 1/4-jährl. Zahlung 3 % der Prämie bei 1/12-jährl. Zahlung