Privatpension
Privatpension
Für die Auszahlung der Versicherungsleistung bietet die HYPO-Versicherung individuelle Pensionsvarianten und Gestaltungsmöglichkeiten für den Pensionsbezug an:
Lebenslange Pension mit Kapitalrückerstattung
Sie haben Anspruch auf lebenslange Pension. Ist im Falle des Ablebens das eingezahlte Kapital samt Gewinnbeteiligung nicht verbraucht, so wird dieses Pensionskapital an die Erbberechtigten rückerstattet.
Lebenslange Witwen-/ Witwerpension
Die Witwen-/Witwerpension wird ebenfalls lebenslänglich ausbezahlt. Im Falle des Ablebens des Pensionsbeziehers geht der Pensionsanspruch automatisch zu 60% an den Ehepartner oder Lebensgefährten/in über. Er/Sie genießt dann lebenslänglich die Fortzahlung der Privatpension, wenn er/sie während der aktiven Vertragslaufzeit nominiert wurde.