Die Lebensversicherung mit Schutz bei schwerer Krankheit
Die klassische Er- und Ablebensversicherung
Die 3-Phasen-Pensionsvorsorge
Die Ablebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme.
Die Absicherung gegen ein finanzielles Risiko.
Der vorläufige Sofortschutz für Ihre Sicherheit.
Individuelle Pensionsvarianten und Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Pensionsbezug.
Die Vorsorgevariante für die letzten Berufsjahre vor Pensionsantritt.
Die ideale Ergänzung zu Ihrer Er- und Ablebensversicherung.
Die rechtzeitige Vorsorge für den Fall der Fälle.
Wesentliche Informationen zu Anlageprodukten
Änderungsantrag, Sepa-Lastschriftmandat, uvm.
Jahresabschluss
Wesentliche Informationen
Beschreibung der Deckungsumfänge unserer Produkte
Bericht über die Solvabilität und Finanzlage
Weitere Downloads
Kontakt
Helfen Sie uns noch besser zu werden!
Sicherheit
Unsere Lebensversicherungsverträge sind mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet. Dieser erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten Summen, höchstens auf EUR 60.000,00 (auch, wenn insgesamt eine höhere Versicherungssumme beantragt ist).
Der vorläufige Sofortschutz gilt,
Der vorläufige Sofortschutz beginnt, sobald das Antragformular in der Verwaltung der HYPO-VERSICHERUNG AG oder in einer Geschäftsstelle unserer Vertriebspartner eingelangt ist. Liegt der beantragte Versicherungsbeginn in der Zukunft, beginnt der vorläufige Sofortschutz erst zu diesem Datum.
Für Verträge, denen ärztliche Untersuchungen beigelegt werden, erhöht sich der vorläufige Sofortschutz, sobald alle erforderlichen Untersuchungsbefunde bei der HYPO-VERSICHERUNG AG einlangen, auf höchstens EUR 90.000,00.
Der vorläufige Sofortschutz endet
Kundenvorteil: Für den vorläufigen Sofortschutz berechnen wir KEINE GESONDERTE PRÄMIE. Wenn wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie.