Die Lebensversicherung mit Schutz bei schwerer Krankheit
Die klassische Er- und Ablebensversicherung
Die 3-Phasen-Pensionsvorsorge
Die Ablebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme.
Die Absicherung gegen ein finanzielles Risiko.
Der vorläufige Sofortschutz für Ihre Sicherheit.
Individuelle Pensionsvarianten und Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Pensionsbezug.
Die Vorsorgevariante für die letzten Berufsjahre vor Pensionsantritt.
Die ideale Ergänzung zu Ihrer Er- und Ablebensversicherung.
Die rechtzeitige Vorsorge für den Fall der Fälle.
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FAQ
Sie haben vorgesorgt und eine Lebensversicherung abgeschlossen. Lebensumstände können sich im Laufe der Zeit verändern und dann ist eine individuelle Anpassung Ihres Versicherungsvertrages oft erforderlich. Das ist kein Problem, denn eine HYPO-Lebensversicherung ist ein flexibles Produkt. Informieren Sie sich, welche Vertragsänderungen möglich sind und wie Sie bei einer Änderung am besten vorgehen! Vielleicht möchten Sie sich aber auch zu Ihrem Vertrag näher informieren.
Welche vertraglichen Änderungen sind möglich?
In welcher Form gebe ich die Änderungen bekannt?
Möchten Sie Ihre Versicherungssumme oder Ihre Prämie ändern?
Sie möchten Ihre Versicherungsdauer ändern?
Sie benötigen weitere Absicherungen (Zusatzversicherung)?
Sie möchten Ihren Vertrag "prämienfrei" stellen?
Ist die Auflösung Ihres Vertrages notwendig?
Woher bekomme ich Informationen über meinen Vertrag?
Was versteht man unter "Sonderrisiken"?
Warum steigt im Zuge der Indexanpassung meine Prämie mehr als die Versicherungssumme?
Grundsätzlich können fast alle Bestandteile des Vertrages geändert werden, wie zum Beispiel:
Änderung des Bezugsrechtes (der begünstigten Person) gewünscht?
Voraussetzung ist ein vom (beiden) Versicherungsnehmer unterfertigter Änderungsantrag, mit Angabe von Name und Geburtsdatum der/des neuen Bezugsberechtigten. Bei mehreren Personen benötigen wir eine Aufteilung (zB zu gleichen Teilen, je 50 %). Ist der Vertrag gesperrt (zB vinkuliert) und steht der Vinkulargläubiger auch im Bezugsrecht, ist dessen schriftliche Zustimmung zur Änderung erforderlich. Steht eine andere Person im Bezugsrecht ist die Zustimmung nicht notwendig, da die Sperre ohnehin das stärkere Recht ist.Ihre Adresse hat sich geändert? Die telefonische Bekanntgabe Ihrer neuen Adresse genügt. Sie können die Änderung auch per Fax oder Email bekannt geben.
Vorgangsweise für eine Namensänderung? Schriftliche Bekanntgabe Ihres neuen Namens mittels Änderungsantrag und Ausweiskopie, Heiratsurkunde beilegen.
Lassen Sie sich von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater individuell beraten. Er füllt mit Ihnen den Antrag mit den gewünschten Änderungen aus.
Füllen Sie einen Änderungsantrag aus und lassen Sie sich von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater individuell beraten.
Wichtig ist ein vollständig ausgefüllter und unterfertigter Änderungsantrag.
Zusatzversicherungen können sein:
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Änderungsantrag, unterschrieben vom Versicherungsnehmer generell (auch bei Vinkulierungen, Verpfändungen) oder zumindest die Unterschrift vom Vinkulargläubiger bei den Verträgen, die abgetreten (zediert) sind.
Wir verweisen darauf, dass Sie durch die Kündigung auf wichtige, bereits erworbene Rechte verzichten und dass eine Kündigung einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Neuabschlusses für den Versicherungsnehmer nicht vorteilhaft ist. Außerdem erleiden Sie bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung zusätzlich einen finanziellen Verlust. Wenn Sie die Prämien für diese Lebensversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht haben, wird durch das Finanzamt eine Nachversteuerung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
Risikolebensversicherungen und Kreditrestschuldversicherung (nicht KRE):
Kapitalversicherungen:
Auf der Polizze sind alle Vertragsdaten angeführt. Hier finden Sie:
Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann Ihnen alle Fragen, die Sie zu Ihrem Vertrag haben, beantworten.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Sie können uns direkt anrufen oder uns eine schriftliche Anfrage zukommen lassen.
Alle Risken, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht eingeschlossen sind, werden als Sonderrisken bezeichnet. Solche Sonderrisken können im allgemeinen gegen Prämienzuschlag angenommen werden.
Diese sind zB:
Im Regelfall wird im Zuge der Indexanpassung die Versicherungssumme(VS) an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.
Beispiel: Wenn die Indexerhöhung 7,35 % beträgt, wird die Versicherungssumme um 7,35 % erhöht. Die Prämie steigt aber um mehr als 7,35 %.
Das erklärt sich daraus, dass die Prämie für die aufgestockte VS (nicht für die Gesamt-VS!) mit dem neuen Alter, d.h. mit aktuellem Alter = teurer, weil höheres Risiko, und mit der kürzeren Restlaufzeit, geringerer Zinseszinseffekt, berechnet wird.
Die letzte Indexanpassung erfolgt spätestens 5 Jahre vor dem Ablauf des Vertrages. Wenn Sie mit der Indexanpassung nicht einverstanden sind, haben Sie folgende zwei Möglichkeiten:
1. Rückführung der Indexerhöhung
Wenn Sie nur mit dieser einen Anpassung nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach den Nachtrag zurück, mit dem Vermerk: "Ich bitte Sie, die letzte Indexanpassung rückgängig zu machen." und Ihrer Unterschrift dazu. Im Zuge der nächsten Indexanpassung wird Ihr Vertrag wieder erhöht und Sie haben erneut die Möglichkeit sich für oder gegen die Anpassung zu entscheiden.
2. Kündigung der Indexerhöhung
Wenn Sie sowohl die letzte als auch alle zukünftigen Indexanpassungen nicht mehr wünschen, bitten wir Sie ebenfalls uns einfach den Nachtrag zurückzuschicken, mit dem Vermerk: "Ich bitte Sie, die letzte Indexanpassung rückgängig zu machen und den Index zur Gänze aus meinen Vertrag zu löschen." und Ihrer Unterschrift dazu. Im Zuge der nächsten Indexanpassung wird Ihr Vertrag nicht mehr erhöht werden.