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Sofortschutz
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Sofortschutz

Unsere Lebensversicherungsverträge sind mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet. Dieser erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten Summen, höchstens auf EUR 60.000,00 (auch, wenn insgesamt eine höhere Versicherungssumme beantragt ist).

Der vorläufige Sofortschutz gilt,

  •     wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung 
        voll arbeitsfähig ist,
  •     nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht und
  •     die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse
        (§§ 8, 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung)
         vorsehen.

Der vorläufige Sofortschutz beginnt, sobald das Antragformular in der Verwaltung der HYPO-VERSICHERUNG AG oder in einer Geschäftsstelle unserer Vertriebspartner eingelangt ist. Liegt der beantragte Versicherungsbeginn in der Zukunft, beginnt der vorläufige Sofortschutz erst zu diesem Datum.

Für Verträge, denen ärztliche Untersuchungen beigelegt werden, erhöht sich der vorläufige Sofortschutz, sobald alle erforderlichen Untersuchungsbefunde bei der HYPO-VERSICHERUNG AG einlangen, auf höchstens EUR 90.000,00.

Der vorläufige Sofortschutz endet

  •     mit der Zustellung der Polizze,
  •     wenn der Antrag abgelehnt wird oder
  •     die HYPO-VERSICHERUNG AG den vorläufigen Sofortschutz als beendet erklärt,
  •     spätestens jedoch sechs Wochen nach Antragstellung.

Kundenvorteil:
Für den vorläufigen Sofortschutz berechnen wir KEINE GESONDERTE PRÄMIE. Wenn wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie.