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(c) 2009
HYPO-VERSICHERUNG AG

 
   
   
Ihre Privatpension


Für die Auszahlung der Versicherungssumme und Gewinnbeteiligung Ihrer Er- und Ablebensversicherung bietet die HYPO-Versicherung individuelle Pensionsvarianten und Gestaltungsmöglichkeiten für den Pensionsbezug an:

Lebenslange Pension mit 10-Jahres-Garantie
Sie beziehen Ihre Privatpension solange Sie leben und genießen zusätzlich – bei entsprechender Gewinnbeteiligung – eine jährliche Erhöhung. Die 10-Jahres-Garantie bedeutet: auch bei vorzeitigem Ableben des Pensionsbeziehers wird die Pension bis zum Ende der garantierten 10 Jahre an eine erbberechtigte Person oder an eine vom Pensionsbezieher genannte Person (Bezugsberechtigte/r, Legatar) bezahlt.

Lebenslange Pension mit Kapitalrückerstattung
Sie haben Anspruch auf lebenslange Pension. Ist im Falle des Ablebens das eingezahlte Kapital samt Gewinnbeteiligung nicht verbraucht, so wird dieses Pensionskapital an die Erbberechtigten rückerstattet.

Lebenslange Witwen-/ Witwerpension
Die Witwen-/Witwerpension wird ebenfalls lebenslänglich ausbezahlt. Im Falle des Ablebens des Pensionsbeziehers geht der Pensionsanspruch automatisch zu 60% an den Ehepartner oder Lebensgefährten/in über. Er/Sie genießt dann lebenslänglich die Fortzahlung der Privatpension, wenn er/sie während der aktiven Vertragslaufzeit nominiert wurde.

 
 
 
 
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Veröffentlichung laut Versicherungsrechts-Änderungsgesetz
Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungsbereich
(30.11.2007)
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