Bei Ableben der versicherten Person durch Unfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer wird neben der Leistung aus der Hauptversicherung auch die Zusatzversicherungssumme (in der Höhe der Hauptversicherungssumme) fällig.
Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Absicherung gegen Unfalltod insbesondere für Personen, die bei der Arbeit und/oder in der Freizeit einem erhöhten Unfalltodrisiko ausgesetzt sind.
Die Unfalltod-Zusatzversicherung kann bei allen Er- und Ablebenstarifen mit laufender Prämienzahlung und bei Risikoversicherungen eingeschlossen werden.
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