Bezahlung einer einmaligen Prämie, mit Ablebensschutz (AEE) Die Hypo-Einmalerlagsversicherung auf Basis Ab- und Erleben bietet aufgrund des Risikoteiles auch Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit. Bei Ableben während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme inklusive anteiliger Gewinnanteile an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die Versicherungssumme zuzüglich einer Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Bezahlung einer einmaligen Prämie, ohne Ablebensschutz (EE) Die Hypo-Erlebensversicherung stellt die klassische Pensionsvorsorge dar, bei welcher der Risikoteil entfällt. Nach Ablauf des Vertrages wird die Vertragssumme zuzüglich einer Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Bei Ableben während der Versicherungsdauer werden die einbezahlten Tarifprämien zuzüglich der bereits zugewiesenen Gewinnanteile ausbezahlt.
Der Versicherungsnehmer kann zum Fälligkeitszeitpunkt des Versicherungsvertrages wählen, ob er eine einmalige Auszahlung, oder eine lebenslange Pension in Anspruch nehmen möchte.
Sofern eine einmalige Auszahlung gewählt wird und die Prämien in Form von Sonderausgaben geltend gemacht wurden, erfolgt eine Nachversteuerung von 30 %. Eine zusätzliche Einhebung der Versicherungssteuer in Höhe von 7 % erfolgt bei Rückkauf oder Kapitalablöse innerhalb von 15 Jahren.
Ihr Nutzen:
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Kapitalbildung für die Altersvorsorge |
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Hinterbliebenenvorsorge (bei AEE) |
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Wahl der Auszahlungsform bei Versicherungsende |
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Pensionswahlrecht mit variablen Rentenzahlungsbeginn (bereits ab dem 55. Lebensjahr) |
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bei Verfügbarkeit größerer Beträge |
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bei jährlich unregelmäßig hohen Beträgen zB bei Grundstücksverkauf, Erbschaft, Honorare etc. |
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steuerlich absetzbar: Es kann entweder der gesamte Betrag einmalig oder 1/10 des gesamten Betrages durch 10 aufeinander folgende Jahre (10tel-Regelung) abgesetzt werden. Die Prämie kann nur abgesetzt werden, wenn die Versicherungsleistung in Form einer lebenslangen Rente in Anspruch genommen wird. |
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KEST-frei |
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