Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungsbereich (30.11.2007)
In der Krankenversicherung darf ab 01. Dezember 2007 das Schwangerschafts- und Mutterschaftsrisiko nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien zwischen den Geschlechtern führen – so sieht es die EU-Richtlinie 2004/113/EG zur „Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen” vor.
Das am 25. Mai 2006 beschlossene Versicherungsrechts-Änderungsgesetz (VersRÄG 2006) hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, sie gilt ab 01. Dezember 2007 für neu abgeschlossene Versicherungsverträge. Ab 2008 sind auch entsprechende Melde- und Veröffentlichungspflichten vorgesehen.
Versicherungsunternehmen haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihre Prämien und Tarife geschlechtsspezifisch zu kalkulieren, wenn der Unterschied durch versicherungsmathematische Grundlagen belegbar ist. Lediglich die Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehen, müssen künftig auf Männer und Frauen aufgeteilt werden.
Für alle übrigen Risiken gilt, dass der Faktor Geschlecht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen darf, „wenn das Geschlecht ein bestimmender Faktor bei der Risikobewertung ist, die auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruht.“
„Dem § 178b [Anm.: des Versicherungsvertragsgesetzes] wurde folgender Absatz angefügt:
(5) Die Kosten und Risiken der medizinischen Betreuung und Behandlung im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Entbindung und der Mutterschaft dürfen in der Krankenversicherung nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen zwischen Frauen und Männern führen.“
Lebensversicherung:
Die versicherungsmathematischen Rechengrundlagen für die Renten- und Pensionsversicherung finden Sie über den folgenden Link. Die von uns verwendeten Sterbetafeln über den Download.
http://www.vvo.at/lebensversicherung/16.html
Download der aktuellen österreichischen Sterbetafel: siehe Downloadbox rechts oben.
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